Verkehrsrecht
Von Anfang an richtig handeln
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegeners bietet häufig schnelle und unkomplizierte Regulierung an.
Dabei ist Vorsicht geboten !
Denn die gegnerische Versicherung ist auf ihren eigenen Vorteil bedacht und will ihre Kosten immer so gering wie möglich halten.
Vollständig können Sie Ihre Ansprüche zumeist nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts durchsetzen.
Kommunizieren Sie mit der Versicherung des Gegners des Unfalls am besten nur über einen Verkehrsrechtsanwalt.
Alles was Sie sagen kann auch gegen Sie verwendet werden !
Sagen Sie niemals, dass Sie den Unfall allein verschuldet hätten !
Denn das stimmt meistens nicht und stellt sich mit einiger Zeit des Abstandes nach dem ersten Schock des Unfalls auch für einen selbst zumeist ganz anders dar.
Befragen Sie immer erst einen Verkehrsanwalt bevor Sie sich gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder der Polizei einlassen !