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Verkehrsrecht

Verkehrsunfallregulierung

 

 

 

Verkehrsrechtsanwalt

steht an Ihrer Seite

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Anwalt Verkehrsrecht

Versicherung und Unfallgegner lassen Geschädigte häufig in Fallen laufen. Die Polizei könnte auch gegen Sie ermitteln.

 

 

In der Regulierung von Verkehrsunfällen übernehme ich als Verkehrsrechtsanwalt für Sie zur Schadensregulierung die sichere fachlich qualifiezierte Korrespondenz mit

 

 

 

  • Sachverständigen
  • gegnerischen Haftpflicht - Versicherung
  • beteiligten Unfallgegner
  • Ermittlungsbehörden und
  • Ihrer Rechtsschutz - Versicherung.

 

 

Verkehrsrechtsanwalt

holt mehr raus !

Anwalt Verkehrsrecht Schadensersatz

Versicherung und Unfallgegener verweigern häugig zu Unrecht ganz oder zum Teil die Regulierung.

Vertrauen Sie auf jahrelange Erfahrung im Verkehrsrecht mit der ich in der Regulierung von Unfällen im Straßenverkehr Ihre Ansprüche für Sie geltend mache vor allem

 

  • Schadensersatz
  • Reparatur
  • Fahrzeuginstandsetzung
  • Ersatz für Neufahrzeug
  • Schmerzensgeld
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Hauhaltsführungsschaden
  • Verdienstausfall
  • Arztkosten / Behandlungskosten

 

 

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Von Anfang an richtig handeln

 

 

 

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegeners bietet häufig schnelle und unkomplizierte Regulierung an.

 

 

 

Dabei ist Vorsicht geboten !

 

 

Denn die gegnerische Versicherung ist auf ihren eigenen Vorteil bedacht und will ihre Kosten immer so gering wie möglich halten.

 

 

Vollständig können Sie Ihre Ansprüche zumeist nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts durchsetzen.

 

 

Kommunizieren Sie mit der Versicherung des Gegners des Unfalls am besten nur über einen Verkehrsrechtsanwalt.

 

 

Alles was Sie sagen kann auch gegen Sie verwendet werden !

 

 

Sagen Sie niemals, dass Sie den Unfall allein verschuldet hätten !

 

 

Denn das stimmt meistens nicht und stellt sich mit einiger Zeit des Abstandes nach dem ersten Schock des Unfalls auch für einen selbst zumeist ganz anders dar.

 

 

Befragen Sie immer erst einen Verkehrsanwalt bevor Sie sich gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder der Polizei einlassen !

 

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