Geblitzt - Geschwindigkeitsmessgeräte
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Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden mit Verwarnungsgeldern und Bußgeldern geahndet.
Während Verwarnungen regelmäßig keine weiteren Folgen haben erfolgt bei Bußgeldern eine Eintragung von 1 bis 3 Punkten im Fahreignungs- und Bewertungsregister (FAER) in Flensburg (Verkehrszentralregister) sowie ggf. die Verhängung eines Fahrverbots von 1- 3 Monaten.
In welcher Höhe ein Bußgeld ausgesprochen, wie viele Punkte eingetragen werden oder ob und wie viele Monate Fahrverbot angeordnet werden hängt bei Geschwindigkeitsverstößen unter anderem von der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung und der Art des Kraftfahrzeugs ab.
Welche Konsequenzen Punkte haben und ab wann mit einem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen ist hängt von der Anzahl der Punkte im FAER ab.
Punkte sind Teil des Fahreignungs-Bewertungssystems nach dem Straßenverkehrsgesetz. Mit
diesen werden in dem Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) eingetragene Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten bewertet. Je nach Art der Tat und deren Schwere wird dies mit 1
bis 3 Punkten bewertet. Die Zahl der Punkte ist schnell erreicht.
Und wenn eine bestimmte Anzahl erreicht ist müssen Sie, ggf. unter anderem, damit rechnen:
Fahrverbot
Das Fahrverbot ist eine Maßnahme zur Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder eine Nebenstrafe regelmäßig bei sogenannten Verkehrsstraftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB).
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten kommt die Anordnung eines Fahrverbots wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in Betracht, wenn ein bestimmter in der Bußgeldkatalog -Verordnung (Bußgeldkatalog) genannter Tatbestand erfüllt ist.
Regelmäßig wird ein Fahrverbot daher in folgenden Fällen angeordnet:
Im Bußgeldrecht ist die Tätigkeit des Bußgeldanwalts insbesondere darauf gerichtet, Fehler im Messverfahren, formale Fehler und solche Fehler der Geschwindigkeitsmessgeräte aufzudecken.
Ziel der Prüfung ist es, den Tatvorwurf im Bußgeldverfahren nach dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu entkräften.
Können keine Fehler ausfindig gemacht werden, dann richtet sich das weitere Vorgehen der Verteidigung vor allem auf Erleichterungen bei den Rechtsfolgen. Das heißt also dem Wegfall des Fahrvebots und der Reduzierung der Geldbuße.
Eine umfangreiche Qualifizierung und die jahrelange Erfahrung bilden daher die Grundlage gegen
Punkte
Führerscheinentzug
Fahrverbot
Geldbuße wegen
Geschwindigkeitsverstoß
Abstandsverstoß
Rotlichtverstoß
Abstandverstoß Pkw und Lkw
km/ h |
Abstand zu vorasufahrenden Fahrzeug |
Bußgeld € |
Fahrverbot
|
Punkte
|
verwertbar im FAER |
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> 80 |
weniger als 5/10 des halben Tachowertes |
75 |
|
1 |
2,5 Jahre |
empfohlen |
|
weniger als 4/10 des halben Tachowertes |
100 |
|
1 |
2,5 Jahre |
empfohlen |
|
weniger als 3/10 des halben Tachowertes |
160 |
|
1 |
2,5 Jahre |
|
|
weniger als 2/10 des halben Tachowertes |
240 |
|
1 |
2,5 Jahre |
empfohlen |
|
weniger als 1/10 des halben Tachowertes |
320 |
|
1 |
2,5 Jahre |
empfohlen |
> 100 |
weniger als 5/10 des halben Tachowertes |
75 |
|
1 |
2,5 Jahre |
empfohlen |
|
weniger als 4/10 des halben Tachowertes |
100 |
|
1 |
2,5 Jahre |
empfohlen |
|
weniger als 3/10 des halben Tachowertes |
160 |
1 Monat |
2 |
5 Jahre |
empfohlen |
|
weniger als 2/10 des halben Tachowertes |
240 |
2 Monate |
2 |
5 Jahre |
empfohlen |
|
weniger als 1/10 des halben Tachowertes |
320 |
3 Monate |
2 |
5 Jahre |
empfohlen |
> 130 |
weniger als 5/10 des halben Tachowertes |
100 |
|
1 |
2,5 Jahre |
empfohlen |
|
weniger als 4/10 des halben Tachowertes |
180 |
|
1 |
2,5 Jahre |
empfohlen |
|
weniger als 3/10 des halben Tachowertes |
240 |
1 Monat |
2 |
5 Jahre |
empfohlen |
|
weniger als 2/10 des halben Tachowertes |
320 |
2 Monate |
2 |
5 Jahre |
empfohlen |
|
weniger als 1/10 des halben Tachowertes |
400 |
3 Monate |
2 |
5 Jahre |
empfohlen |
|
|
|
|
|
|
|
> 50 nur LKW |
Autobahn weniger als 50 m |
80 |
|
1 |
2,5 Jahre |
empfohlen |
Tabelle: Auszug von Verstößen gegen Halt- und Parkvorschriften.
Tatbestand |
Regelsatz in € |
|
---|---|---|
Vorschriftswidrige Gehwegbenutzung |
55 |
|
mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung |
bis 100 |
|
Allgemeiner Parkverstoß |
25 |
|
mit Behinderung oder länger als eine Stunde |
40 |
|
Allgemeiner Haltverstoß |
20 |
|
mit Behinderung |
35 |
|
Unzulässig in zweiter Reihe gehalten oder geparkt bei schweren Verstößen zudem 1 Punkt |
55 |
|
mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung |
bis zu 110 |
|
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer Kurve geparkt |
35 |
|
mit Behinderung oder länger als eine Stunde |
55 |
|
mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz |
100 |
|
Unzulässig auf einem Geh- und Radweg geparkt |
55 |
|
mit Behinderung, länger als eine Stunde und dabei mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung |
bis zu 100 |
|
Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt |
55 |
|
mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz |
100 |
|
Unzulässig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten |
55 |
|
mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung |
bis zu 100 |
|
Unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt |
55 |
|
Unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge geparkt |
55 |
|
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharingfahrzeuge geparkt |
55 |
Tabelle: Auszug von weiteren Verstößen des Bußgeldkatalogs
Tatbestand |
Regelsatz in € |
Fahrverbot |
|
---|---|---|---|
Abgebogen, ohne ein anderes Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dabei eine Gefährdung hervorgerufen |
140 |
|
|
Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und die Fußgänger dadurch gefährdet |
140 |
1 Monat |
|
Mit einem Fahrzeug (mit zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t) innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren |
70 |
|
|
Nichtbilden einer Rettungsgasse |
200 - 320 |
1 Monat |
|
Unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse und 2 Punkte |
240 |
1 Monat |
|
mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung und 2 Punkte |
bis zu 320 |
1 Monat |
|
Bei Fahrzeugbenutzung unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung verursacht |
80 |
|
|
Andere durch unnützes Hin- und Herfahren innerorts belästigt |
100 |
|
|
Auto-Posing | 100 |
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