Geblitzt - Geschwindigkeitsmessgeräte

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Lasermessgerät

ES.30

 

Lichtschrankenmessgerät - Fotoeinheit

PoliScan Speed

 

Lasermessgerät - Blitzersäule

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Regelgeldbuße, Fahrverbot und Punkte für Kraftfahrzeuge  bis 3,5 t Gesamtmasse (z.B. Pkw)

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden mit Verwarnungsgeldern und Bußgeldern geahndet.

Während Verwarnungen regelmäßig keine weiteren Folgen haben erfolgt bei Bußgeldern eine Eintragung von 1 bis 3 Punkten im Fahreignungs- und Bewertungsregister (FAER) in Flensburg (Verkehrszentralregister) sowie ggf. die Verhängung eines Fahrverbots von 1- 3 Monaten.

In welcher Höhe ein Bußgeld ausgesprochen, wie viele Punkte eingetragen werden oder ob und wie viele Monate Fahrverbot angeordnet werden hängt bei Geschwindigkeitsverstößen unter anderem von der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung und der Art des Kraftfahrzeugs ab.

Welche Konsequenzen Punkte haben und ab wann mit einem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen ist hängt von der Anzahl der Punkte im FAER ab.

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Regelgeldbuße, Fahrverbot und Punkte für Kraftfahrzeuge über 3,5 t Gesamtmasse, Kraftfahrzeuge mit Anhänger und Kraftomnibusse

Punkte

Punkte sind Teil des Fahreignungs-Bewertungssystems nach dem Straßenverkehrsgesetz. Mit diesen werden in dem Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) eingetragene Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten bewertet. Je nach Art der Tat und deren Schwere wird dies mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Die Zahl der Punkte ist schnell erreicht.

Und wenn eine bestimmte Anzahl erreicht ist müssen Sie, ggf. unter anderem, damit rechnen:

Verkehrszentralregister Flensburg Punkte Verkehrssünderdatei FAER

Fahrverbot

 

Das Fahrverbot ist eine Maßnahme zur Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder eine Nebenstrafe regelmäßig bei sogenannten Verkehrsstraftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB).

 

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten kommt die Anordnung eines Fahrverbots wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in Betracht, wenn ein bestimmter in der Bußgeldkatalog -Verordnung (Bußgeldkatalog) genannter Tatbestand erfüllt ist.

 

Regelmäßig wird ein Fahrverbot daher in folgenden Fällen angeordnet:

 

  1. Grobe Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Geschwindigkeitsverstoß)
  2. Grobe Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug (Abstandsverstoß)
  3. Überholvorgang z.B. trotz Überholverbot, mit Überqueren der Fahrstreifenbegrenzung, unter Missachtung vorgeschriebener Fahrtrichtung - jeweils mit Gefährdung oder Sachbeschädigung (Überholverbot)
  4. Abgebogen ohne querendes Fahrzeug durchfahren zu lassen oder auf zu Fuß Gehende Rücksicht genommen zu haben – jeweils mit Gefährdung.
  5. Vorschriftsmäßige Rettungsgasse nicht gebildet.
  6. Unberechtigtes Nutzen einer Rettungsgasse.
  7. Auf durchgehender Fahrbahn von Autobahn oder Kraftfahrtstraße gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren. (Geisterfahrt)
  8. Qualifizierter Verstoß gegen Wartepflicht/ Überquerungsverbot an Bahnübergängen (z. B. Schranken senken sich, rote Blinklicht).
  9. Rotes Wechsel – oder Dauerlichtzeichen nicht befolgt – jeweils mit Gefährdung, Sachbeschädigung oder Rotlichtphase länger als 1 Sekunde (Rotlichtverstoß).
  10. Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit Einsatzhorn verwendet, nicht sofort freie Bahn geschafft (Behinderung von Einsatzkräften)
  11. Kennzeichungspflichtiges Fahrzeug wiederholt benutzt auf für dieses gesperrter Straße.
  12. Elektronisches Gerät beim Führen eines Fahrzeugs benutzt mit Gefährdung oder Sachbeschädigung (Handyverstoß – Betrifft aber auch Vielzahl anderer Geräte, die der Kommunikation, Information und Unterhaltung dienen).
  13. Verkehrsvorschriften zum Schutz der Infrastruktur missachtet.
  14. Beharrliche Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers.
  15. Kraftfahrzeug im Straßenverkehr benutzt unter Verstoß gegen die höchstzulässige Atem- oder Blutalkoholkonzentration, unter Wirkung eines verboten berauschenden Mittels. Grenzwertunabhängig für Fahranfänger in der Probezeit. (Alkoholverstoß)
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Regelgeldbuße, Fahrverbot und Punkte für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge von 3,5 t bis 7,5 t Gesamtmasse mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen

 

Verteidigung durch den Bußgeldanwalt

 

Im Bußgeldrecht ist die Tätigkeit des Bußgeldanwalts insbesondere darauf gerichtet, Fehler im Messverfahren, formale Fehler und solche Fehler der Geschwindigkeitsmessgeräte aufzudecken.

 

 

Ziel der Prüfung ist es, den Tatvorwurf im Bußgeldverfahren nach dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu entkräften.

 

 

Können keine Fehler ausfindig gemacht werden, dann richtet sich das weitere Vorgehen der Verteidigung vor allem auf Erleichterungen bei den Rechtsfolgen. Das heißt also dem Wegfall des Fahrvebots und der Reduzierung der Geldbuße.

 

 

Eine umfangreiche Qualifizierung und die jahrelange Erfahrung bilden daher die Grundlage gegen

 

Punkte

Führerscheinentzug

Fahrverbot

Geldbuße wegen

Geschwindigkeitsverstoß

Abstandsverstoß

Rotlichtverstoß

 

Geblitzt - Blitzer Laser / Lichtschranke

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Lasermessgerät - Blitzersäule

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Enforcement Trailer (Anhänger Blitzer) Laser mobiler Blitzer

Abstandverstoß Pkw und Lkw


 

 

km/ h

Abstand zu vorasufahrenden Fahrzeug

Bußgeld

Fahrverbot

 

Punkte

 

verwertbar

im FAER

Rechtsanwalt

Telefon:

0361/ 64 41 36 54

> 80

weniger als 5/10 des halben Tachowertes

75

 

1

2,5 Jahre

empfohlen

 

weniger als 4/10 des halben Tachowertes

100

 

1

2,5 Jahre

empfohlen

 

weniger als 3/10 des halben Tachowertes

160

 

1

2,5 Jahre

 

 

weniger als 2/10 des halben Tachowertes

240

 

1

2,5 Jahre

empfohlen

 

weniger als 1/10 des halben Tachowertes

320

 

1

2,5 Jahre

empfohlen

> 100

weniger als 5/10 des halben Tachowertes

75

 

1

2,5 Jahre

empfohlen

 

weniger als 4/10 des halben Tachowertes

100

 

1

2,5 Jahre

empfohlen

 

weniger als 3/10 des halben Tachowertes

160

1 Monat

2

5 Jahre

empfohlen

 

weniger als 2/10 des halben Tachowertes

240

2 Monate

2

5 Jahre

empfohlen

 

weniger als 1/10 des halben Tachowertes

320

3 Monate

2

5 Jahre

empfohlen

> 130

weniger als 5/10 des halben Tachowertes

100

 

1

2,5 Jahre

empfohlen

 

weniger als 4/10 des halben Tachowertes

180

 

1

2,5 Jahre

empfohlen

 

weniger als 3/10 des halben Tachowertes

240

1 Monat

2

5 Jahre

empfohlen

 

weniger als 2/10 des halben Tachowertes

320

2 Monate

2

5 Jahre

empfohlen

 

weniger als 1/10 des halben Tachowertes

400

3 Monate

2

5 Jahre

empfohlen

 

 

 

 

 

 

 

> 50

nur

LKW

 

Autobahn weniger als 50 m

80

 

1

2,5 Jahre

empfohlen

 

 

Halt- und Parkverstöße

 

Tabelle: Auszug von Verstößen gegen Halt- und Parkvorschriften.

 

Tatbestand

 

Regelsatz in €

Vorschriftswidrige Gehwegbenutzung

55

 

mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung

bis 100

Allgemeiner Parkverstoß

25

 

mit Behinderung oder länger als eine Stunde

40

Allgemeiner Haltverstoß

20

 

mit Behinderung

35

Unzulässig in zweiter Reihe gehalten oder geparkt

bei schweren Verstößen zudem 1 Punkt

55

 

mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung

bis zu 110

An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer Kurve geparkt

35

 

mit Behinderung oder länger als eine Stunde

55

 

mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz

100

Unzulässig auf einem Geh- und Radweg geparkt

55

 

mit Behinderung, länger als eine Stunde und dabei mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung

bis zu 100

Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt

55

 

mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz

100

Unzulässig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten

55

 

mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung

bis zu 100

Unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt

55

Unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge geparkt

55

Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharingfahrzeuge geparkt

55

 

Weitere Verstöße

 

Tabelle: Auszug von weiteren Verstößen des Bußgeldkatalogs

 

Tatbestand

Regelsatz in €

Fahrverbot

Abgebogen, ohne ein anderes Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dabei eine Gefährdung hervorgerufen

140

 

Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und die Fußgänger dadurch gefährdet

140

1 Monat

Mit einem Fahrzeug (mit zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t) innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren

70

 

Nichtbilden einer Rettungsgasse

200 - 320

1 Monat

Unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse

und 2 Punkte

240

1 Monat

 

mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung

und 2 Punkte

bis zu 320

1 Monat

Bei Fahrzeugbenutzung unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung verursacht

80

 

Andere durch unnützes Hin- und Herfahren innerorts belästigt

100

 

Auto-Posing 100  

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