Verkehrsstrafrecht
Im Verkehrsstrafrecht übernehme ich für Sie die Vertreidigung, wenn Ihnen im Strafrecht der Tatvorwurf gemacht wird im
Ermittlungsverfahren der Polizei/ Staatsanwaltschaft
Verfahren über einen Strafbefehl
Anklage im Strafprozess vor Gericht
Als Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht verteidige ich Sie, wenn Ihnen zur Last gelegt wird
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
Trunkenheit im Straßenverkehr
Gefährdung des Straßenverkehrs
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Hinweise
Wenn Ihnen durch die Polizei, Staatsanwaltsachft oder sonstige Behörden der Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gemacht wird, dann sollten Sie zunächst regelmäßig von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Das darf Ihnen auch im weiteren Verfahren nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Nehmen Sie als nächstes Ihr Recht auf Beistand durch einen Rechtsanwalt wahr. Nur der handelt allein in Ihrem Interesse und kann sich vollumfänglich auch auch darüber informieren, wass die Ermittlungsbehörden überhaupt gegen Sie haben.
Geben Sie nicht vorschnell die Tat zu, sondern holen Sie erst anwaltlichen Rat ein.
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